Diskussion:Hoheitszeichen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Lax in Abschnitt Kennzeichen der Soldaten
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Auch kommunale Wappen gelten als Hoheitszeichen. Zu klären ist: sind sie dies auch im strafrechtlichen Sinn? --Historiograf 20:59, 24. Jul 2004 (CEST)

Auch kommunale Wappen fallen darunter, und wenn du genau vorne schaust, steht dort nur „Wappen“, womit dem Staat offen gelassen ist, was er ahndet oder nicht. Wenn also vorne „kommunale“ eingefügt werden würde, müssten allen Dienststufen oder Staatshierarchien aufgelistet werden. Also es paßt so wie's ist ;-) . Sonnenwind 10:01, 26. Jul 2004 (CEST)

Belege bitte, wieso die unbefugte Nutzung eines Hoheitszeichens strafbar ist und korrigiere typo. --Historiograf 20:03, 27. Jul 2004 (CEST)

Missbrauch von Wappen ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Eventuell ist auch 132a StGB anwendbar, aber siehe hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=521&f=news_aktuelles_npdwappen&p=1 §90a StGB behandelt auch nur Verunglimpfung und groben Unfug (z.B. Flagge anzünden und dgl). --Markus 18:42, 15. Sep 2004

Man müßte mal abhandeln, was genau alles zu den Hoheitszeichen zählt, ungefähr vielleicht so (deutschlandbezogener Entwurf, noch listenartig):

Stander, auf Fahrzeugen des Bundes und seiner Organe (Schiffe, KFZ)

des Bundes und der Länder

Regierungen, Landkreise, Gemeinden

Polizeistern

Dienstsiegel der Behörden (bei Notaren: Wachssiegel) --Matt1971 21:02, 10. Feb 2005 (CET)

zivile Benutzung

[Quelltext bearbeiten]

Was ich nicht verstehe: Hoheitszeichen wie Wappen dürfen doch nicht von Privatpersonen verwendet werden, Flaggen, die aber von Privatpersonen verwendet werden dürfen, sind laut dem Artikel Hoheitszeichen auch Hoheitszeichen. Sind also nicht alle Hoheitszeichen den Behörden vorbehalten?--Maimartpc 22:15, 3. Mär. 2007 (CET)

Im Artikel steht ja auch "im allgemeinen... Flaggen...". Die Bundesflagge Schwarz-rot-gold darf jeder führen, die Bundesdienstflagge nicht, siehe Flagge Deutschlands. Wschroedter 22:03, 17. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

kommunale Hoheitszeichen

[Quelltext bearbeiten]

Was bedeutet "Sie repräsentieren den entsprechenden Staat (auch wenn sie von kommunalen Gebietskörperschaften geführt werden)"? Ein kommunales Hoheitszeichen repräsentiert doch die Kommune!? Habe ich was übersehen? Wschroedter 22:26, 17. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Warum Kampfanzug?

[Quelltext bearbeiten]

Warum gibt es einen Link auf Kampfanzug. Der Artikel beantwortet deine Frage doch:

Aufgrund des Völkerrechts müssen Soldaten ein Hoheitsabzeichen an ihrer Uniform tragen.


Gruß --AndreasH 20:24, 28. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

mE ist siehe auch dazu da, Themen anzuschneiden, die ähnlich oder verwandt mit dem Artikel sind - Kampfanzug ist das definitiv nicht, solche Verknüpfungen sollten im Fließtext stattfinden, insbesondere weil der KAmpfanzug ein deutlich schlechterer Artikel als Uniform ist. Ich baue das jetzt um. Rbrausse (Diskussion Bewertung) 20:31, 28. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Kennzeichen der Soldaten

[Quelltext bearbeiten]

Soldaten müssen aufgrund des Völkerrechts kein Hoheitszeichen tragen. In Art. 1 Nr. 3 der Haager Landkriegsordnung ist vorgeschrieben, daß sie im Kriege (!) ein Kennzeichen tragen müssen. Das kann, muß aber kein Hoheitszeichen sein. Die Soldaten der Wehrmacht trugen verschiedene Kennzeichen: Wehrmachtsadler und schwarz-weiß-roten Wappenschild am Helm, NS-Hoheitsadler an der rechten Brustseite - alles Hoheitszeichen. Die Soldaten der Bundeswehr tragen am Kampfanzug eine verkleinerte Bundesflagge - kein Hoheitszeichen - s. o.

Richtig ist, dass die bisherigen Behauptungen im Artikel hierzu falsch sind, und insbesondere ist natürlich die Bundesflagge auch kein Hoheitszeichen. Die einschlägige Bestimmung der Landkriegsordnung wäre allerdings Art. 1 Nr. 2, wenn sie denn für Angehörige der Streitkräfte gälte, was sie aber nicht tut. Hier ist nur die Rede von „Milizen und Freiwilligenkorps“. Soldaten müssen überhaupt kein Kennzeichen tragen, sie müssen lediglich von Zivilisten unterscheidbar bleiben. Dazu ist wiederum eine Uniform sehr hilfreich, aber zumindest nach heutiger Auffassung nicht absolut zwingend, was im 2. Weltkrieg allerdings noch anders gesehen wurde. Wie eine Uniform aussieht und was alles dazugehört, bestimmt aber auf jeden Fall jeder Staat für sich. Details u.a. bei Pfanner: Military uniforms and the law of war --Lax 06:50, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten